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Verbreitungsförderung

VERBREITUNGSMEETINGS ZUSCHÜSSE

Disseminationsveranstaltungen sind hochkarätige Veranstaltungen oder Konferenzen, die nicht von der COST-Aktion organisiert werden. Die Mitglieder des Aktions-MC oder ihre Stellvertreter nehmen an diesen Sitzungen teil, um die Ergebnisse der Aktion zu verbreiten.

Für diesen Besprechungstyp gelten die folgenden Bedingungen:

  • Die Teilnahme von berechtigten Teilnehmern an Verbreitungssitzungen muss vorab sowohl vom MC der Aktion als auch vom Wissenschaftsbeauftragten der Aktion genehmigt werden. Die Teilnahme an europäischen Konferenzen wird bevorzugt. Es können aber auch Konferenzen, die anderswo stattfinden, berücksichtigt werden.
  • Pro Grant-Periode können maximal zwei Aktions-MC-Mitglieder oder ihre Stellvertreter für ihre Teilnahme an genehmigten Verbreitungssitzungen entschädigt werden. Die wiederholte Teilnahme an Verbreitungssitzungen durch dieselben Aktions-MC-Mitglieder oder Aktions-MC-Vertreter über mehrere Förderzeiträume hinweg sollte vermieden werden.
  • Alle teilnahmeberechtigten Aktionsteilnehmer müssen auf der jeweiligen Konferenz einen mündlichen Vortrag halten und im offiziellen Veranstaltungs-/Konferenzprogramm als Redner aufgeführt sein. Das Hauptthema der mündlichen Präsentation / des Vortrags auf der genehmigten Veranstaltung oder Konferenz muss die Förderung der wissenschaftlichen Aktivitäten der COST-Aktion zum Ziel haben.
  • Förderungswürdige Teilnehmer können finanzielle Unterstützung für ihre Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten gemäß den Förderungsregeln erhalten.
  • Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen kann ein Zuschuss zu den Tagungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR für förderfähige Teilnehmer beantragt werden. Wenn Verpflegungs- und Unterkunftskosten von der gastgebenden Institution als Teil der in ihrem Konferenzpaket angebotenen Leistungen unterstützt werden, werden die Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen, die jedem berechtigten Teilnehmer gewährt werden, entsprechend von jedem Anspruch abgezogen. Die Erstattung einer Konferenzgebühr setzt voraus, dass der Antragsteller Belege vorlegt, die die Entstehung des betreffenden Betrags nachweisen. Gebühren für virtuelle Konferenzen können als förderfähig angesehen werden, sofern alle anderen Förderfähigkeitsbedingungen erfüllt sind.

Weitere Informationen zu den STSM-Stipendien entnehmen Sie bitte dem COST-Vademecum (pdf).


KOSTEN VADEMECUM