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STSM-Zuschüsse

KURZZEITIGE WISSENSCHAFTLICHE MISSION (STSM)

Short Term Scientific Missions (STSM) sind institutionelle Besuche, die die Mobilität von Einzelpersonen unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Personen fördern.

STSM-Bewerber müssen in einem offiziellen Forschungsprogramm als Doktorand oder Postdoktorand tätig sein oder können bei einer Einrichtung, Organisation oder juristischen Person angestellt oder ihr angeschlossen sein, die in ihrem Aufgabenbereich einen eindeutigen Bezug zur Durchführung von Forschung hat. Als Heimatinstitutionen gelten die Einrichtungen/Organisationen oder juristischen Personen, an denen die Antragsteller ihren Hauptforschungsstrang betreiben. Die aufnehmende Einrichtung ist die Einrichtung/Organisation, die den erfolgreichen Bewerber aufnehmen wird.

STSM muss die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen eine Mindestdauer von 5 Kalendertagen haben, die Reisen einschließt.
  • STSM müssen in ihrer Gesamtheit innerhalb einer einzigen Förderperiode und immer innerhalb der
    Die Lebensdauer der Aktion.


Ein STSM-Zuschuss ist ein fester finanzieller Beitrag, der den Budgetantrag des Antragstellers und das Ergebnis der Bewertung des STSM-Antrags berücksichtigt. STSM-Zuschüsse decken nicht unbedingt alle Kosten ab, die mit der Durchführung einer bestimmten Mission verbunden sind. Ein STSM-Zuschuss ist ein Beitrag zu den gesamten Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Zuschussempfängers.

Bei der Berechnung des finanziellen Beitrags für jede STSM sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3 500 EUR kann jeder erfolgreiche Bewerber gefördert werden.
  • Für Unterkunft und Verpflegung können maximal 160 EUR pro Tag gewährt werden.


Teilnahmeberechtigte STSM-Bewerber müssen ihre STSM-Bewerbungen online unter der folgenden Webadresse einreichen:
https://e-services.cost.eu/stsm

Weitere Informationen zu den STSM-Stipendien entnehmen Sie bitte dem COST-Vademecum (pdf).